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Schlüssel weg ... und jetzt?
© aitoff / pixabay

Schlüssel verloren – wer haftet?

24. Oktober 2022

Schlüssel verloren – wer haftet? Diese Frage stellt sich wohl jeder, der einmal seinen Schlüssel verloren hat. Gerade bei Wohnungsschlüsseln ist die Sorge groß, dass Unbefugte in die Wohnung gelangen könnten und womöglich etwas stehlen. Doch wer haftet in welchen Fällen und wann übernimmt eine Versicherung die dadurch entstandenen Kosten?

Vorgehensweise im Ernstfall

Schlüssel verloren und keine Ahnung, was jetzt zu tun ist? Keine Sorge! Zuerst sollte man sich beruhigen und einen klaren Kopf bewahren. Dann ist es wichtig, den Verlust so schnell wie möglich zu melden, am besten bei der Polizei und sich beim Fundbüro melden. Danach muss man den Schlüsselbesitzer informieren, sollte man als Mieter in einer Wohnung oder in einem Mietshaus wohnen.

Wenn man im Besitz eines Ersatzschlüssels ist, kann man sich auch mit diesem wieder Zutritt verschaffen. Anderenfalls ist es wichtig, einen Ersatzschlüssel zu organisieren. Kommt man aufgrund des Verlustes nicht mehr in seine Wohnung, so sollte man einen Schlüsseldienst rufen. In diesem Fall ist es ratsam, auf einen Schlüsseldienst in der Nähe zurückzugreifen. Je nach Tageszeit kann das jedoch ganz schön teuer werden. Daher ist es wichtig, Preise miteinander zu vergleichen. Für einen Schlüsseldienst in München stehen zum Beispiel zahlreiche seriöse Unternehmen zur Verfügung.

Handelt es sich um den Verlust eines Mietwohnungsschlüssels, so sollte man im nächsten Schritt seinen Mietvertrag checken, um zu sehen, ob der Verlust von Schlüsseln in dem Vertrag geregelt ist und ob Kosten auf einen zukommen. Falls nicht, muss man sich an seine Versicherung wenden.

Wohnungsschlüssel verloren: Wer zahlt?

In diesem Fall ist die Lage nicht eindeutig. Lässt man seinen Schlüssel an einem öffentlichen Ort offen liegen und kommt es zu einem Diebstahl, so hat man seine Obhutspflicht verletzt. Dann trägt man die Kosten für den Verlust des Schlüssels als auch alle Folgekosten selbst. Anders sieht es bei Diebstahl aus. Wird der Schlüssel aus einer Tasche oder einem Auto entwendet, so kommt hierfür bei einer Mietwohnung der Vermieter auf.

Handelt es sich um einen Schlüssel für die Schließanlage eines Hauses, so handelt es sich um fremdes Eigentum. In diesem Fall haftet die private Haftpflichtversicherung. Kommt der Schlüssel einer privaten Immobilie abhanden, so ist in diesem Fall die Hausratversicherung zuständig. Diese Versicherung haftet auch, wenn ein Wohnungsschlüssel durch einen Einbruch in die Wohnung oder das Haus gestohlen wird.


Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung?

Schlüssel verloren? Nicht sofort in Panik geraten! Klar ist es ärgerlich und manchmal auch teuer, wenn der Schlüssel für die Wohnung oder das Auto weg ist. Aber keine Sorge: In vielen Fällen übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten.

Grundsätzlich gilt: Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man einen fremden Schlüssel verliert – etwa von einem Auto, von Häusern sowie Wohnungen fremder Personen. Das gilt aber nur, wenn der Schlüssel selbst versichert ist. Viele Policen enthalten eine sogenannte Schlüsselversicherung – oft ist sie bereits inklusive. Daher ist es ratsam, beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf zu achten, ob diese Leistung enthalten ist oder ob man sie optional hinzubuchen kann.

Was gilt für Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer sollte man wissen, dass man auch für den Verlust von Dienstschlüsseln haftbar ist. In diesem Fall zahlt jedoch nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die berufliche Schlüsselversicherung. Darüber hinaus ist die Amtshaftpflicht¬versicherung für Lehrer und Beamte zuständig, wenn sie Schlüssel zu Behörden oder Schulen verlieren.

Wer für einen Schlüsselverlust haftet, ist auf den ersten Blick nicht eindeutig. Daher sollte man sich im Ernstfall genau informieren und Verträge unter die Lupe nehmen.


Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.