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Wenn man den DIngen auf den Grund gehen will ...
© bluebudgie / pixabay

Was kostet ein Privatdetektiv in München?

11. November 2020

Sie fühlen sich als Arbeitgeber von einem Ihrer Angestellten hintergangen und wollen wissen, ob er wirklich krank ist?
Sie glauben, ihr Ehemann geht fremd und wollen für den teuren Scheidungsprozess Beweise? Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Privatermittler einzuschalten, sollte einige wichtige Hinweise beachten.

Kein geschützter Beruf

In München gibt es schätzungsweise mehrere Dutzend Privatdetektive. Weil der Beruf des Detektivs ein freies Gewerbe ist, kann ihn eigentlich jeder ausüben. Ein gültiges Führungszeugnis sowie ein formloser Antrag beim örtlichen Gewerbeamt reichen aus. Eine spezielle Berufsausbildung oder ein Abschluss werden nicht verlangt. Das machte es jedem potentiellen Kunden natürlich extrem schwer, den richtigen Detektiv in München zu finden.

Berufsverband und Zertifikate prüfen

Als allererstes sollten Sie bei der Auswahl ihres Ermittlers prüfen, ob der Detektiv Mitglied in einem der Berufsverbände ist. Allerdings haben diese je nur wenige Hundert Mitglieder.

Weiteres Indiz für einen vertrauensvollen Privatermittler können offizielle Zertifikate der Industrie- und Handelskammern sein. Einige Kammern bieten zusammen mit der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) spezielle Kurse an. Dort werden wichtige Grundlagen vermittelt, auf die ein Privatdetektiv unbedingt Acht geben muss.

Privatermittler dürfen nicht Sherriff spielen

Einem Privatermittler werden bei seiner Arbeit enge Grenzen gesetzt. Daher erkennt man einen guten Privatdetektiv vor allem daran, dass er seinem Kunden deutlich sagt, was er für ihn nicht machen wird. Ein Privatdetektiv darf zum Beispiel keine Wanzen zum Abhören verwenden, geschlossene Türen aufbrechen, in Wohnungen einsteigen oder Leibesvisitationen durchführen. Diese Ermittlungsmethoden sind ausschließliche der Polizei und der Justiz vorbehalten. Verlangt ein Kunde solche Methoden, muss der Privatermittler diese ablehnen.

Illegal beschaffte Beweise nutzen nichts

Sie würden ohnehin nicht viel nutzen. Denn unrechtmäßig ermittelte Informationen fallen bei Gericht gnadenlos durch. Viel schlimmer noch, sie könnten dem Kunden jede Menge Ärger einhandeln, weil er wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einer Straftat selbst ins Visier der Justiz gerät.

Einzelfälle müssen geprüft werden

Die heimliche Beobachtung einer Person in ihrer privaten Wohnung ist rechtswidrig. Gleiches gilt auch für Video- und Fotoaufnahmen aus dem privaten Bereich. Sie stellen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Hier kann jedoch abgewogen werden, was schwerer wiegt. Nämlich einerseits die Belange des Abgebildeten oder die Interessen des Arbeitgebers. Auch hier ist es wichtig, dass der Privatdetektiv sein Fach versteht.

Ein Firmenchef, der einen seiner Mitarbeiter beispielsweise der Industriespionage verdächtigt, kann jedoch weitergehen. Heimliche Videoaufnahmen in einem Betrieb hat das Bundesarbeitsgericht jedenfalls nicht in allen Fällen als rechtswidrig angesehen. Eine Überwachung könnte gerechtfertigt sein, wenn das jeweilige Unternehmen überwiegend schutzbedürftige Interessen daran hat, heißt es in der Begründung.

Honorare gut verhandeln

Privatermittler arbeiten meist allein oder mit freien Mitarbeitern. Das Honorar richtet sich im Wesentlichen nach dem Umfang des Einsatzes, den Arbeitsstunden sowie dem eingesetzten Personal. Üblich sind Stundensätze von 50 Euro und deutlich mehr. Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte deshalb auch bei der Preisverhandlung den Personaleinsatz mit bedenken. Denn das Stundengeld wird pro Kopf berechnet!

Zusätzlich werden meist Spesen, Kilometergeld sowie Feiertags- oder Nachtzuschläge angerechnet. Kunden sollten deshalb die Summe des Honorars deckeln. Sollte die Summe überschritten werden, wird der Auftrag abgebrochen oder neu verhandelt. Für manche Leistungen können auch pauschale Summen vereinbart werden. Auch das kann die Kosten überschaubar halten.

Rechnung auch ohne Ermittlungserfolg fällig

Kunden müssen das Honorar übrigens auch zahlen, wenn das gewünschte Ermittlungsergebnis nicht erzielt werden konnte. Das Erfolgsrisiko trägt immer der Auftraggeber. Das heißt in jedem Fall Rechnung bezahlen auch bei Nichterfolg.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für den Privatdetektiv sogar von der Steuer absetzen. Private Kunden können Sie unter außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Wer mit den Ergebnissen aus Privatermittlungen einen Gerichtsprozess gewinnt, kann sich das eingesetzte Geld vom Prozessgegner zurückholen.

Autor: Bettina Ehrlich


Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.