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Ein verstopftes Abflussrohr gehört zu den größten Ärgernissen im Haushalt.

Abfluss verstopft – Wer haftet für die Rohrreinigung? Mieter oder Vermieter?

5. Januar 2021

Ein verstopftes Abflussrohr ist nicht nur überaus lästig, sondern kann mitunter auch zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit werden. Verbraucher, die in einer Mietwohnung leben, fragen sich bei einer Abflussverstopfung häufig die Frage, wer die Kosten für die Rohrreinigung übernehmen muss. Dabei kommt es grundsätzlich auf die Ursache an, die für die Verstopfung des Abflussrohres gesorgt hat. Denn in den meisten Fällen sorgen Haare, Fettbelastungen, Essensreste oder Kalk für die Rohrverstopfung in den eigenen vier Wänden. Wenn natürliche und chemische Rohrreiniger nicht die gewünschte Wirkung erzielen, hilft in den meisten Fällen nur ein Spezialunternehmen für Rohrreinigungen weiter, um die Verstopfung effektiv zu lösen.

Mieter in München gehen oftmals davon aus, dass die Kosten eines beauftragten Rohrreinigungsunternehmens vom Vermieter getragen werden. Doch dies stimmt nur bedingt. Denn in einer Mietwohnung kommt es auf einen vertragsgemäßen Gebrauch an, damit auch tatsächlich der Vermieter haftet. Dabei haben Mieter einige Pflichten, die sie vor der Beauftragung eines professionellen Spezialunternehmens berücksichtigen sollten. Ebenfalls haftet der Vermieter nicht für eventuelle Schäden, die sich beim Eigenversuch bei der Rohrreinigung ergeben. So ist klar definiert, wann der Mieter und wann der Vermieter für eine professionelle Rohrreinigung zahlen muss. Wir haben Ihnen im Folgenden einen Ratgeber entworfen, der Sie über die Haftungslage bei einer Rohrverstopfung in einer Mietwohnung in München aufklärt. So erhalten Sie hier einige Tipps und Tricks, die Sie beachten sollten, wenn es darum geht die Kosten bei einer Rohrverstopfung durch den Vermieter abzuwickeln.

Vor der Beauftragung eines Spezialunternehmens Rücksprache mit dem Vermieter halten

Sind die Abflussrohre in einem Haushalt verstopft und helfen natürliche sowie chemische Reinigungsmittel nicht mehr weiter, hilft meistens nur eine Spezialfirma wie die Rohrreinigung München weiter. Doch sollten Mieter hier nicht im Alleingang die Rohrreinigung München beauftragen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Zunächst einmal gilt es Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und diesem das Problem der Abflussverstopfung zu schildern. Denn nur so gelingt es im Nachhinein die Kosten erstattet zu bekommen. Dabei ist es in den meisten Fällen nötig eine Spezialfirma zu beauftragen, um nicht noch weitere Schäden am Abflussrohr zu verursachen. Denn für eine Vielzahl von Abflussverstopfungen haftet der Mieter, so dass Mieter nicht in eine Finanzklemme geraten.

Für die meisten Ursachen einer Abflussverstopfung haftet der Vermieter

Wenn die Rohrverschmutzung oder Verstopfung eine unverschuldete Ursache hat, kann man davon ausgehen, dass der Vermieter für die professionelle Rohrreinigung zahlt. Doch gilt in jeder Mietwohnung in München, dass Mieter für alle Schäden aufkommen müssen, die durch ein Eigenverschulden entstanden sind. Vermieter sind verpflichtet die Wasserinstallation in einer Mietwohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu setzen. So sind Vermieter für die Wartung und Instandhaltung der Rohrleitungen verantwortlich. Demnach können bauliche Mängel oder Kalkablagerungen in den Abflussrohren auch dazu geführt haben, dass sie eine Abflussverstopfung entwickelt haben. Hier trägt der Vermieter die Kosten für die Rohrreinigung. Auch bei Haaren in der Dusche oder Essensreste im Spülbecken haftet der Vermieter, da diese Rohrverstopfungen auf einen vertragsgemäßen Gebrauch zurückgeführt werden können. Handelt es sich demnach um einen normalen Haarverlust beim Duschen, der den Abfluss der Duschwanne verstopft oder nicht mehr zu beseitigende Essensreste in der Spüle, muss der Vermieter die Rohrreinigung bezahlen.

Bei Eigenverschulden oder unsachgemäßem Gebrauch haftet der Mieter

Wenn der Mieter mutwillig eine Rohrverstopfung in Kauf genommen hat, da beispielsweise zu viel Toilettenpapier oder Gegenstände in der Toilette heruntergespült wurden, muss der Mieter für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen. So haftet der Mieter immer dann, wenn die Rohrverstopfung durch ein Eigenverschulden oder einem unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Wirft beispielsweise der Sprössling ein Kuscheltier in die Toilette und stellt dies den Grund für die Rohrverstopfung dar, haftet der Mieter.

Autor: Florian Maier


Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.