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"Kurzarbeit" wurde in der Pandemie zum geläufigen Begriff.
© moerschy / pixabay

Kurzarbeitergeld in München – das gibt es jetzt zu beachten

20. Mai 2022

Die Corona-Pandemie hat in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass das Thema Kurzarbeitergeld im Mainstream angekommen ist. Viele Münchner hatten zuvor noch nie etwas von dieser Ersatzleistung gehört, die im Falle eines beruflichen Notfalls das Überleben sichern kann. Durch die pandemischen Umstände wurde ein erleichterter Zugang geschaffen, die Mindesterfordernisse wurden für Betriebe heruntergeschraubt. Doch wie sieht es jetzt, Stand Mai 2022 mit dem Kurzarbeitergeld in der Stadt München aus? Welche Regularien gibt es und was hat sich verändert?

Was ist überhaupt Kurzarbeit?

Als das Thema Kurzarbeitergeld in der Presse publik wurde, waren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber stellenweise überfordert. Als Kurzarbeit wird eine Leistung bezeichnet, bei der ein Arbeitgeber seinen Angestellten weniger Lohn bezahlen muss, da die Arbeitszeit entfällt. Damit Arbeitnehmer nicht unter ihrem Lohnverlust leiden, wird das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld ausgezahlt, welches die Agentur für Arbeit bereitstellt. Kurzarbeit ist nicht nur für Fälle geeignet, bei denen die komplette Arbeitstätigkeit weggefallen ist, sondern auch dann, wenn die Arbeitszeit nur reduziert wurde. Die Gründe sind dabei vielfältig:

  • Produktionsausfälle durch Corona-bedingte Lieferschwierigkeiten
  • Ausfälle aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen
  • Schließungen des Betriebs

Wann dürfen Münchner Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen?

Während der Corona-Pandemie gab es bestimmte Berufsgruppen, die jede Sekunde gebraucht wurden. Dazu gehörten und gehören vor allem Angestellte im Pflegebereich. In anderen Branchen hingegen wurde die Arbeitsleistung fast vollständig eingestellt, teilweise auch aufgrund von staatlichen Vorgaben. Bei Erfüllung der folgenden Bedingungen dürfen Münchner Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen:

  • Es müssen alle Mittel zur Abwendung eines drohenden Arbeitsausfalls ergriffen werden. Hierzu zählt auch die Ausschöpfung des Erholungsurlaubs, wenn dieser aus dem Vorjahr als Resturlaub vorhanden ist.
  • Kurzarbeit kann nicht einseitig verordnet werden, die rechtliche Grundlage muss vorhanden sein.
  • Es gibt eine vertragliche Vereinbarung darüber, dass Kurzarbeit angeordnet werden darf. Im Zweifel muss eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

Erleichterungen wurden beim Kurzarbeitergeld erst jüngst verlängert

Wie die IHK in München berichtete, wurde die maximale Bezugsdauer des KUG auf bis zu 28 Monate verlängert. Somit gelten die aktuellen Sonderregelungen in München nun vorerst bis zum 30. Juni 2022. Eine Besonderheit dabei ist, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber nicht mehr zu 100 Prozent erfolgt, sondern auf 50 Prozent reduziert wurde. Insgesamt gelten derzeit in München folgende Bedingungen:

  • Kurzarbeitergeld kann gewährt werden, sofern 10 Prozent der Mitarbeitenden vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 wurden Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet.
  • Bei Qualifizierung in der Kurzarbeiterzeit kann eine vollständige Erstattung nach wie vor gewährt werden.
  • Seit dem 1. Januar 2022 bis zunächst 30. Juni 2022 gilt nun die 50-prozentige Erstattung auf die Sozialversicherungsbeiträge.

Wieder mehr Leben auf dem Münchner Arbeitsmarkt

Mit einer Quote von 4,8 % war die Arbeitslosenquote 2020 und 2021 in München höher als in den Jahren zuvor. Stand April 2022 waren nunmehr 40.170 Menschen arbeitslos gemeldet, einen Monat zuvor waren es noch 990 Personen mehr. Die Arbeitslosenquote 2022 liegt Stand April bei 3,7 Prozent, noch ein Jahr zuvor lag sie 1,1 Prozent höher.

Es werden vermehrt neue Stellen ausgeschrieben, die Agentur für Arbeit sieht eine gute Prognose für die Zukunft des Arbeitsmarktes. Stellenweise wird aufgrund von derzeitigen europäischen Krisen aber immer noch einmal mit Einbrüchen gerechnet. Die Experten der Arbeitsagentur gehen davon aus, dass sich solche Krisen mit Kurzarbeit abfedern lassen und es nicht zu weiteren Jobverlusten kommt.

Ungebremst ist die Suche nach neuen Arbeitskräften durch die Arbeitgeber. Im April 2022 wurden 4.777 neue Stellenangebote bei der Agentur für Arbeit in München eingestellt. Ganz besonders stark gesucht wird qualifiziertes Personal, in der Gastronomiebranche allerdings wird auch häufig auf Aushilfskräfte gesetzt. Insgesamt sind die Prognosen für 2022 aber gut, der Bedarf an Kurzarbeitergeld sinkt, die Gewährung wird voraussichtlich nun tatsächlich nach 28 Monaten zum 30. Juni 2022 auslaufen.


Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.