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Abb.: © unsplash.com / Andrew Neel

Was müssen Sie beachten, wenn Sie sich selbstständig machen möchten?

9. November 2021

Viele Menschen träumen davon, als Selbstständige zu arbeiten und ihr eigener Chef zu sein. Selbstständige haben die Entscheidungsfreiheit darüber, welche und wie viele Aufträge sie annehmen. Allerdings ist diese Arbeit auch mit viel Aufwand verbunden: Sie sind für alles selbst verantwortlich und müssen sich um viele Dinge kümmern. Außerdem erhalten sie kein regelmäßiges Gehalt, das Sie im Ernstfall absichert.

Trotzdem gibt es viele freischaffende Künstler und Musiker, die den Weg in die Freiberuflichkeit wagen. Hier möchten wir einige Tipps geben, wie auch Sie den Start in die Selbstständigkeit gestalten können.

Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden/Selbstständigen

Der Grat zwischen Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit kann sehr schmal sein. Obwohl beides darauf hindeutet, dass Sie kein Angestellter sind, sondern die alleinige Entscheidung über die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen treffen, bestehen Unterschiede. Der Hauptunterschied ist, dass Freiberufler in ihrem eigenen Namen arbeiten, während Selbstständige die Geschäfte unter einem Markennamen betreiben. Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, während Gewerbetreibende nicht ohne Anmeldung tätig werden können. Daraus folgt, dass Freiberufler auch weniger Steuern zahlen müssen. Folgende Berufe fallen unter die Freiberuflichkeit:

  • Rechtsanwälte, Notare
  • Ärzte (auch Tier- und Zahnärzte)
  • Steuerberater
  • Dolmetscher, Übersetzer, Autoren
  • Journalisten
  • Ingenieure und Architekten
  • u. v. m.

Alle anderen selbstständigen Berufe werden in die Kategorie der Gewerbetreibenden eingeordnet. Bei der Entscheidung, ob Sie Ihre Selbstständigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender anmelden, bleibt nicht viel Spielraum für persönliche Entscheidungen. Obgleich der Freiberufler-Status auf den ersten Blick mit einigen Vorteilen zu locken scheint, können Sie es sich letztlich nicht aussuchen, ob Sie als Freiberufler arbeiten wollen. Schlussendlich ist das an Ihre Tätigkeit gebunden und die finale Entscheidung liegt beim Finanzamt. Wer als freischaffender Künstler anfangen möchte, wird allerdings immer als Freiberufler eingestuft.

Welche Versicherungen sind als Selbstständiger nötig?

Wenn man als Selbstständiger anfängt, sollten in jedem Fall Versicherungen bedacht werden und entsprechende Entscheidungen getroffen werden. Gewerbeversicherer wie insureQ aus München, empfehlen dabei immer den Abschluss einer gewerblichen Haftpflicht sowie weitere ergänzende Schutzmaßnahmen nach individuellem Bedarf.

Der Versicherungsschutz für Selbstständige unterscheidet sich je nach gewählter Versicherungsart. Folgende Leistungen werden unter anderem von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

  • Krankenhausbehandlung (ambulant und stationär)
  • Krankenwagen
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Schwangerschaft
  • Psychische Gesundheitsfürsorge
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnärztliche Grundversorgung

Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie beispielsweise erweiterte Krankenhausleistungen. Darauf haben Sie jedoch nur Anspruch, wenn Sie eine private Vollversicherung abschließen, die in der Regel teurer ist als eine gesetzliche Krankenversicherung.

Wie finanziert man die Selbstständigkeit?

Generell ist es nicht einfach, sich ohne ausreichend Kapital selbstständig zu machen. Deshalb sollte vorerst eine Kostenplanung durchgeführt werden. Mit manchen Tätigkeiten können minimale Kosten verbunden sein und das Eigenkapital bereits ausreichen. Wenn Ihnen die finanziellen Mittel aktuell nicht zur Verfügung stehen, sollten Sie sich hingegen über Kredite oder Darlehen speziell für die Existenzgründung informieren.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Nicht alle Unternehmen sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen. Für Freiberufler kann es sinnvoll sein, die Bezeichnung „Kleinunternehmer“ zu nutzen, denn Kleinunternehmer sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Sie können als Kleinunternehmer gelten, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € und im Folgejahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz gemacht haben.

Steuerzahlungen und Vorauszahlungen

Wenn Sie zum ersten Mal als Selbstständiger tätig sind, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie dafür verantwortlich sind, genug Geld zur Seite zu legen, um Ihre jährlichen Steuern zu zahlen. In Deutschland behalten die Arbeitgeber geschätzte Steuerbeträge von den Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer ein, um sicherzustellen, dass diese in der Lage sind, Steuern zu zahlen.

Wenn Sie dies gewohnt sind, kann es überraschend sein, wenn die erste Steuerrechnung eintrifft. Selbstständige müssen daher ihre eigenen Steuern selbst abschätzen und Geld dafür zurücklegen, damit das Geld da ist, wenn es an der Zeit ist, Steuern zu zahlen. Deshalb ist es wichtig, ein Geschäftskonto zu eröffnen, sodass private und berufliche Ausgaben getrennt sind.

Steuervorauszahlungen

Um zu vermeiden, dass Sie einmal im Jahr einen hohen Steuerbetrag zahlen müssen, schätzt das Finanzamt die zu zahlende Steuer und bittet um vierteljährliche Vorauszahlungen. Diese Schätzung erfolgt in der Regel erst nach dem ersten Jahr der freiberuflichen Tätigkeit, wenn das Finanzamt eine Einschätzung treffen kann, wie viel Einkommen von Ihnen jährlich erzielt wird. Vergewissern Sie sich, dass Sie wissen, wann diese Vorauszahlungen fällig sind, um Bußgelder zu vermeiden!

Fazit

Die Existenzgründung kann herausfordernd sein und erfordert Disziplin und Sachverstand, um Fehler zu vermeiden. Mit unseren Ratschlägen und diversen Anlaufstellen für eine Beratung kann der Schritt in die Selbstständigkeit mühelos gelingen.


Weiteres in der Rubrik Sonstiges und auf der Seite Sonstiges in und um München.